Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für unsere Zusammenarbeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen & Informationen zum Datenschutz
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
- Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
- Vergütung für zusätzliche Leistungen
- Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
- Zeitplan
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Pflichten zur Namensnennung, Entstellungen
- Rechteeinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung
- Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer
- Eigenwerbung des Auftragnehmers
- Mängelhaftung (Gewährleistung)
- Haftung
- Kündigung des Vertrages
- Anwendbares Recht
B. Informationen zum Datenschutz
- Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Datenverarbeitung zur Auftragsabwicklung
- Rechte des Betroffenen
- Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Timo Heubuch, handelnd unter „Tevora“ (nachfolgend "Auftragnehmer"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Webdesign-Leistungen, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der vom Auftragnehmer auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach den einzelnen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Der Auftragnehmer ist zu keinen Leistungen verpflichtet, die nicht im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbart sind.
2.2 Der Auftragnehmer schuldet dem Kunden die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung einer Website. Hiervon umfasst ist in der Regel
- die Erarbeitung einer Konzeption,
- die Abstimmung der Konzeption mit dem Kunden,
- die grafische Gestaltung der mit dem Kunden abgestimmten Konzeption,
- die technische Umsetzung der Konzeption und Gestaltung und
- nach Absprache zwischen Auftragnehmer und Kunden auch die Programmierung der Website gemäß dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2.3 Weitere Leistungen werden von diesem Vertrag nicht umfasst. Dies betrifft unter anderem die folgenden Leistungen, die der Auftragnehmer und der Kunde daher gesondert vereinbaren und vergüten müssen:
- Die Übergabe von sog. offenen Dateien an den Kunden
- Der Erwerb von Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elemente von Dritten
- Recherchen zur Verfügbarkeit von bestimmten Domains
- Die Registrierung von Domains für den Kunden und weitere Leistungen im Zusammenhang mit Domains für den Kunden
- Das Hosting der Website, also die Überlassung von Webspace (Speicherplatz) auf Servern des Auftragnehmers oder von Dritten
- Die inhaltliche und technische Wartung und Pflege der Website
2.4 Der Auftragnehmer kann seine Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Dabei kann sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten auch der Dienste und Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung.
3) Vertragsschluss
3.1 Der Kunde kann über ein ggf. vom Auftragnehmer online bereitgestelltes Kontaktformular, in Textform (z.B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.
3.2 Der Auftragnehmer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung bzw. Leistungen zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Auftragnehmer abzugebende Annahmeerklärung in Textform (z.B. per E-Mail) innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3.3 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3.4 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
4) Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden vergütungspflichtig. Vorschläge, Entwürfe oder sonstige Zuarbeiten durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, die auf Seite des Kunden an der Durchführung dieses Vertrags beteiligt sind, haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung des Auftragnehmers. Leistungen des Auftragnehmers, die vom Leistungsumfang dieses Vertrags nicht umfasst sind, wie z.B. Sonder-, Neben- oder Mehrleistungen des Auftragnehmers sind ebenso vergütungspflichtig und gesondert zu vergüten.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer für dessen Leistungen nach diesem Vertrag die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Diese Vergütung besteht aus einem Entwurfs- und einem Nutzungshonorar, soweit dies zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Nicht Bestandteil dieser Vergütung sind etwaige Leistungen, die der Auftragnehmer gemäß entsprechender Absprache mit dem Kunden von Dritten bezieht und gegenüber diesen Dritten vergüten muss, wie z.B. für den Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen, welche jeweils gesondert zwischen den Parteien abgerechnet werden, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(1) Das Entwurfshonorar entspricht dem Betrag, den der Auftragnehmer und der Kunde für:
- die Erarbeitung einer Konzeption,
- die Abstimmung der Konzeption mit dem Kunden,
- die grafische Gestaltung der mit dem Kunden abgestimmten Konzeption,
- die technische Umsetzung der Konzeption und Gestaltung und
- ggf. die Programmierung der Website gemäß dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
als Entwurfshonorar vereinbaren.
(2) Das Nutzungshonorar bestimmt sich nach dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbarten Nutzungsumfang hinsichtlich der Leistungen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag und entspricht dem Betrag, den der Auftragnehmer und der Kunde als Nutzungshonorar vereinbaren. Weitere, hierüber hinaus gehende Nutzungen der Leistungen des Auftragnehmers auf Grundlage dieses Vertrags durch den Kunden muss der Kunde zusätzlich gesondert vergüten.
(3) Soweit dies zwischen den Parteien nicht anders vereinbart ist, bemisst sich die Höhe des Entwurfs- und des Nutzungshonorars nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V., wie er zwischen diesem und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen worden ist. Der Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.
4.3 Bei Verzögerungen der Durchführung der Leistungen nach diesem Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer das Recht, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu fordern.
4.4 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts Abweichendes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Gesamtpreise. Umsatzsteuer fällt nicht an, da der Auftragnehmer als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit ist.
5) Vergütung für zusätzliche Leistungen
5.1 Soweit der Auftragnehmer nach Absprache mit dem Kunden zusätzliche Leistungen erbringt, die über die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag ursprünglich geschuldeten Leistungen hinausgehen, wie etwa die Anpassung oder Änderung von bereits abnahmefähigen Konzeptionen, Entwürfen, Gestaltungen, Programmierungen oder sonstigen Leistungen, ist der Kunde verpflichtet, diese Leistungen dem Auftragnehmer gemäß dem vereinbarten Stundensatz und den sonstigen Vereinbarungen der Parteien nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zu vergüten. Haben der Auftragnehmer und der Kunde hierfür keinen Stundensatz vereinbart oder keine sonstige Vereinbarung getroffen, ist der Kunde verpflichtet, den angefallenen Zeitaufwand gemäß dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V., wie er zwischen diesem und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen worden ist, zu vergüten.
5.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Drittleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu erwerben. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen oder auch für die Anmietung von Speicherplatz auf Servern von Drittanbietern zwecks Web-Hosting der Website. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer hierfür Vollmacht zu erteilen und erteilt diese hiermit sogleich. Im Falle des Erwerbs von solchen Drittleistungen verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die aus den Vertragsschlüssen mit den jeweiligen Drittanbietern folgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie ihrerseits von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Auslagen und sonstige Nebenkosten zu erstatten, die dem Auftragnehmer nach vorheriger Absprache zwischen ihm und dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags notwendigerweise entstehen, wie ggf. etwa für die Anfertigung von Fotografien, Modellen, Teasern oder Web-Hosting.
6) Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
6.1 Die Leistungen des Auftragnehmers werden dem Kunden zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Leistungen des Auftragnehmers abzunehmen. Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen ab Ablieferung der jeweiligen Leistungen beim Kunden, zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistungen innerhalb vorgenannter Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
6.2 Verlangt der Kunde nach der Abnahme gemäß vorstehender Ziffer Änderungen vom Auftragnehmer, so kann der Auftragnehmer ihm hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen. Hierüber lässt der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Anforderung ein konkretes Angebot zukommen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.
6.3 Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden steht dem Auftragnehmer eine Gestaltungsfreiheit zu. Der Kunde darf die Abnahme nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigern. Mängelansprüche des Kunden aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen sind ausgeschlossen.
6.4 Die Vergütung des Auftragnehmers wird in Abschlägen wie folgt fällig, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird:
- 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig.
- 30 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Auftragnehmer dem Kunden das Konzept und die Gestaltung vorgelegt hat.
- 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden mit Ablieferung der Leistungen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag fällig.
7) Zeitplan
7.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Zeiträume und zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten.
7.2 Soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beginnt der Auftragnehmer mit der Erfüllung des Vertrags frühestens, wenn bei ihm die erste Abschlagzahlung eingegangen ist. Verzögerungen bei den Zahlungen der vereinbarten Abschläge verschieben die vereinbarten Zeitpläne und Zeitpunkte entsprechend nach hinten.
8) Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers erforderlich ist. Insbesondere muss der Kunde vereinbarte Termine einhalten.
8.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.
9) Pflichten zur Namensnennung, Entstellungen
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Namen und auf Wunsch des Auftragnehmers auch die Kontaktdaten des Auftragnehmers im Impressum der Website anzugeben, die der Auftragnehmer auf Grundlage dieser AGB für den Kunden erstellt, es sei denn, eine solche Nennung ist in der Branche des Kunden vollkommen unüblich.
9.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, Entstellungen oder sonstige Beeinträchtigungen seiner Konzeptionen, Entwürfe, Gestaltungen, Programmierungen und sonstigen geschützten oder schutzfähigen Leistungen, einschließlich Webdesigns, die auf Grundlage des Vertrags zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden entstehen, zu verbieten, soweit diese Entstellungen oder sonstigen Beeinträchtigungen geeignet sind, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers an den Leistungen zu gefährden.
10) Rechteeinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung
10.1 Der Kunde sichert zu, dass er zur Verwendung, Übergabe und Übermittlung sämtlicher Muster, Vorlagen, Datenträger, Dateien, Daten und sonstigen Materialien, Dokumente und Informationen (z.B. Bilder, Grafiken, Texte und Templates), die er in physischer oder elektronischer Form dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, berechtigt ist.
10.2 Der Kunde räumt dem Auftragnehmer die Rechte zur vertragsgemäßen Bearbeitung und Bereitstellung der an den Auftragnehmer übergebenen oder übermittelten Muster, Vorlagen, Datenträger, Dateien, Daten und sonstigen Materialien, Dokumente und Informationen erforderlichen Rechte ein.
10.3 Soweit es entgegen der vorgenannten Zusicherung an einer Berechtigung zur Verwendung, Übergabe oder Übermittlung fehlt, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung gegen diese erforderlich sind.
11) Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer
11.1 Sämtliche Konzeptionen, Entwürfe, Gestaltungen, Programmierungen und sonstigen geschützten oder schutzfähigen Leistungen, einschließlich Webdesigns, des Auftragnehmers, die auf Grundlage des Vertrags zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden entstehen, (im Folgenden auch "Vertragsleistungen") darf der Kunde nur nach Maßgabe der mit dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzungs- und Verwertungsrechte, insbesondere im Hinblick auf die Art, den Umfang, die Dauer und das Gebiet der Nutzungen nutzen und verwerten. Jede unbefugte Nutzung und Verwertung der geschützten Vertragsleistungen außerhalb der mit dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen ist unzulässig.
11.2 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Vertragsleistungen in dem Umfang ein, wie dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine solche ausdrückliche Vereinbarung, räumt der Auftragnehmer dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Vertragsleistungen ein. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Kunden im Zweifel jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht ein.
11.3 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den Konzeptionen, Entwürfen und Satzdateien sowie an den sonstigen Gegenständen, Dateien und Daten, die auf Grundlage des Vertrags entstehen, bloß die Nutzungsrechte gemäß diesem Vertrag ein und überträgt dem Kunden nicht auch das Eigentum an diesen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Konzeptionen, Entwürfe und Satzdateien sowie die sonstigen Gegenstände, Dateien und Daten, die auf Grundlage dieses Vertrags entstehen, verbleiben vielmehr im Eigentum des Auftragnehmers, der zu deren Herausgabe nach diesem Vertrag nicht verpflichtet ist. Der Auftragnehmer und der Kunde können deren Herausgabe gegen eine gesonderte Vergütung vereinbaren.
11.4 Jede Übertragung, Teil-Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten, einschließlich von Unterlizenzen, an den Vertragsleistungen des Auftragnehmers bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.
11.5 Sämtliche Nutzungen und Verwertungen der Vertragsleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig und verpflichten den Kunden zur Zahlung eines entsprechenden zusätzlichen Nutzungshonorars gegenüber dem Auftragnehmer. Bei unberechtigten Nutzungen und Verwertungen hat der Auftragnehmer das Recht, gemäß den gesetzlichen Vorgaben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
11.6 Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist jede vollständige oder teilweise Nachahmung, Bearbeitung sowie sonstige Umgestaltung und Veränderung der Vertragsleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
12) Eigenwerbung des Auftragnehmers
12.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, sämtliche Vertragsleistungen zum Zweck der Eigenwerbung des Auftragnehmers in sämtlichen Medien unter Angabe des Namens des Kunden zu verwenden, einschließlich auf das Tätigwerden für den Kunden in diesem Zusammenhang hinzuweisen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12.2 Dieses Recht zur Eigenwerbung besteht darüber hinaus nicht, wenn der Kunde den Auftragnehmer über ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse informiert hat, das einer solchen Verwendung entgegensteht.
13) Mängelhaftung (Gewährleistung)
13.1 Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
13.2 Der Kunde muss sämtliche Leistungen, die der Auftragnehmer ihm abliefert, unverzüglich auf etwaige Mängel überprüfen und, soweit der Auftragnehmer den Kunden hierzu aufgefordert hat oder dies aus sonstigen Gründen erforderlich ist, freigeben. Soweit der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers freigibt, sind hinsichtlich offensichtlicher Mängel etwaige Mängelrechte ausgeschlossen.
13.3 Offensichtliche Mängel der Leistungen des Auftragnehmers muss der Kunde binnen 14 Tagen nach Ablieferung der jeweiligen Leistungen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
14) Haftung
14.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft durch ihn verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Auftragnehmer beauftragten Dritten eintreten.
14.2 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen – einschließlich deliktischen – Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
14.3 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.4 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Auftragnehmer nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
14.5 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
14.6 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15) Kündigung des Vertrages
15.1 Der Kunde kann bis zur Fertigstellung der Leistungen den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer danach ein Anteil in Höhe von fünf (5) Prozent der vereinbarten Vergütung zusteht, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfällt.
15.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann.
16) Anwendbares Recht
16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
16.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Auftragnehmer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
B. Informationen zum Datenschutz
1) Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten des Verantwortlichen
1.1 Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unserer Beauftragung. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.
1.2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Timo Heubuch, Tevora, Frohsinnstr. 3, 88662 Überlingen, Deutschland, Tel.: 015679 812157, E-Mail: info@tevora.de.
1.3 Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
2) Datenverarbeitung zur Auftragsabwicklung
2.1 Zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten im Falle einer Auftragserteilung erfassen, speichern und bearbeiten wir ggf. Abbildungen von Personen, welche auf die Identität der abgebildeten Personen schließen lassen können. Sofern die Bilddateien zur Speicherung und/oder Bearbeitung an externe Dienstleister weitergegeben werden, informieren wir Sie hierüber in unserem Angebot. Eine darüberhinausgehende Weitergabe erfolgt nicht. Die vorgenannten Verarbeitungsvorgänge erfolgen ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nach abschließender Abwicklung des Auftrags werden die betreffenden Bilddateien vollständig gelöscht, sofern wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben.
2.2 Ihre Zahlungsdaten geben wir im Rahmen der Zahlungsabwicklung an das beauftragte Kreditinstitut weiter, sofern dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3) Rechte des Betroffenen
3.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:
- Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
- Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
- Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
- Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
- Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.
3.2 WIDERSPRUCHSRECHT
WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.
4) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden die betroffenen Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausüben, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausüben.
Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Leistungen des Anbieters
- Leistungsänderungen
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Pflichten des Kunden
- Moderation und Beschränkung von Inhalten
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
- Mängelhaftung
- Haftung
- Änderung der AGB
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Alternative Streitbeilegung
B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Vorvertragliche Informationen
- Wechsel- und Ausstiegsplan
- Einleitung des Wechselprozesses
- Übergangsfrist
- Pflichten des Anbieters während des Wechselprozesses
- Obliegenheiten des Kunden
- Wiederherstellung und Löschung von Daten
- Vergütung für den Wechselprozess und Ausstiegsentgelte
- Beendigung des Wechselprozesses
- Vertragsbeendigung
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Timo Heubuch, handelnd unter „Tevora“ (nachfolgend "Anbieter"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt er dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem bestimmten Umfang ablegen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters.
2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter einer dem Kunden zugeteilten Internet-Domain zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Anbieters bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Anbieter nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
2.3 Der Online-Dienst des Anbieters wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.
2.4 Der Anbieter erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99%.
Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.
2.5 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden vom Anbieter regelmäßig gesichert. Einzelheiten zu Häufigkeit und Verfahren der Sicherung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
2.6 Der Anbieter ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Anbieters zu gewährleisten, so wird der Anbieter dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen rechtzeitig mitteilen. Der Kunde hat dem Anbieter in diesem Fall bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mitzuteilen, ob er seine Inhalte rechtzeitig - das heißt bis spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt - zur Umstellung an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird. Verweigert der Kunde die Anpassung seiner Inhalte oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb vorgenannter Frist gegenüber dem Anbieter, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen.
2.7 Der Anbieter übernimmt ferner die Beschaffung der Internet-Domain(s), unter der die Inhalte des Kunden abrufbar gemacht werden soll(en). Hierzu hat der Kunde die von ihm gewünschte(n) Internet-Domain(s) zu benennen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain(s) oder die Nichtverletzung fremder Rechte (z.B. Namens-, Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain(s) auf den Kunden. Falls die gewünschte(n) Domain(s) nicht mehr verfügbar sein sollte(n), teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit und unterbreitet ihm bis zu drei Alternativvorschläge, die der ursprünglich gewünschten Domain möglichst nahe kommen. Der Kunde hat sich dann innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist für einen der Alternativvorschläge zu entscheiden. Lässt der Kunde die vom Anbieter gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen, so ist der Anbieter berechtigt, für den Kunden eine Domain auszuwählen. Die Einholung von Rechten an von der zuständigen Vergabestelle bereits für Dritte registrierten Domains obliegt dem Anbieter nicht. Die Einbindung einer externen Domain, die durch einen weiteren Anbieter verwaltet wird, ist nicht zulässig. Der Anbieter hat die Domain auf den Namen und für Rechnung des Kunden zu registrieren. Insbesondere bei der Auswahl des Domainnamens und der Registrierungsstelle sowie bei den Verhandlungen über die Konditionen hat der Anbieter die Vermögensinteressen des Kunden selbstständig wahrzunehmen und seine Sachkunde im Dienste des Kunden einzusetzen. Über den Stand und Verlauf seiner Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat er dem Kunden auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen. Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Kunden.
3) Leistungsänderungen
3.1 Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
3.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
- soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
4) Vertragsschluss
4.1 Die auf der Website des Anbieters beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
4.2 Der Kunde kann das Angebot über das auf der Website des Anbieters bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail gegenüber dem Anbieter abgeben.
4.3 Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
4.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Anbieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht.
4.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Anbieters kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
4.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
4.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
5) Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.
6) Pflichten des Kunden
6.1 Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
6.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem Anbieter gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Kunden auf dem Server abgelegter Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
6.3 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte abzulegen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Dritte in ihren Rechten verletzen. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden.
6.6 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegter Daten, so kann der Anbieter diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Anbieter auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
6.7 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz zuzugreifen.
7) Moderation und Beschränkung von Inhalten
7.1 Kunden und betroffene Dritte können dem Anbieter mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum des Anbieters (z. B. per E-Mail) melden. Dem Anbieter steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Kunden, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Kunden nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.
7.2 Im Falle von Meldungen und im Rahmen von gegebenenfalls auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Überprüfungen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können automatisierte technische Prüfungsverfahren ergänzend hinzugezogen werden.
7.3 Sofern Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt der Anbieter die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden dieser Kunden nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.
7.4 Wird auf eine Meldung hin oder im Rahmen einer Prüfung auf Eigeninitiative des Anbieters die Rechtswidrigkeit eines vom Kunden veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung oder Kontaktaufnahme nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Verwarnung des veröffentlichenden Kunden,
- vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts,
- vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten,
- Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).
7.5 Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen wird der Anbieter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen an der ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit abwägen. Kriterien, die bei der Verhängung einer Maßnahme berücksichtigt werden, sind:
- der Aussage -und Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts und dessen Verletzungs- bzw. Gefährdungspotenzial,
- die Häufigkeit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden,
- das Verhältnis der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden zu dessen übriger Leistungsinanspruchnahme,
- sofern erkennbar, die vom Kunden mit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte verfolgten Absichten,
- sofern erkennbar, das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des veröffentlichenden Kunden.
8) Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Umsatzsteuer fällt nicht an, da der Anbieter als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit ist.
8.2 Die Zahlungsmöglichkeiten und die Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden auf der Website des Anbieters mitgeteilt.
8.3 Die Vergütung wird vom Anbieter in den vereinbarten Intervallen abgerechnet und per Bankeinzug (Lastschrift) vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierzu ein jederzeit widerrufliches Lastschriftmandat (SEPA). Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
8.4 Bei Auswahl der Zahlungsart "Sofortüberweisung" erfolgt die Zahlungsabwicklung durch die Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 11134 Stockholm, Schweden (im Folgenden "Klarna"). Um den Rechnungsbetrag via "Sofortüberweisung" bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an "Sofortüberweisung" freigeschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Klarna durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart "Sofortüberweisung" kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com
8.5 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
9) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
9.1 Der Vertrag wird unbefristet, mindestens jedoch für die aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters ersichtliche Mindestlaufzeit geschlossen. Der Vertrag kann während der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit und nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
9.3 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
10) Mängelhaftung
10.1 Handelt der Kunde als Verbraucher, so gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
10.2 Handelt der Kunde als Unternehmer, so gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen.
10.2.1 Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.2.2 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
10.2.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
10.2.4 Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
11) Haftung
Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Handelt der Kunde als Verbraucher mit Sitz in Deutschland oder als Unternehmer, gelten folgende Haftungsbeschränkungen:
Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist seine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern er nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, sofern er nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet.
11.3 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12) Änderung der AGB
12.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern der Kunde der Änderung zustimmt.
12.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB auch ohne Zustimmung des Kunden zu ändern,
- soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
12.3 Über wesentliche Änderungen dieser AGB wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form informieren. Wesentlich sind solche Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich zum Nachteil des Kunden verschieben würden oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkämen. Hierzu zählen etwa Regelungen über Art und Umfang des Dienstes oder über Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.
12.4 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
13) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
14) Alternative Streitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass der Kunde zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten wechseln möchte.
2) Begriffsbestimmungen
2.1 „Datenverarbeitungsdienst“ im Sinne dieser AGB ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Anbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können.
2.2 „Digitale Vermögenswerte“ im Sinne dieser AGB sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.
2.3 „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten“ im Sinne dieser AGB sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder vom Kunden gemietet oder geleast werden und die sich im Rechenzentrum des Kunden befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben wird bzw. werden.
2.4 „Wechsel“ im Sinne dieser AGB ist ein Prozess, an dem der Anbieter, der Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beteiligt sind und bei dem der Kunde von der Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters zur Nutzung eines anderen Datenverarbeitungsdienstes der gleichen Dienstart oder eines anderen Dienstes, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird oder der einem einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten angeboten wird, auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen der Daten, wechselt.
2.5 „Exportierbare Daten“ im Sinne dieser AGB sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.
3) Vorvertragliche Informationen
3.1 Vor der Bestellung der Datenverarbeitungsdienste stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
- seine Standardvergütung und gegebenenfalls Strafen für vorzeitige Kündigung;
- die Wechselgebühren;
- Dienste, die einen hochkomplexen oder kostspieligen Wechsel erfordern oder bei denen ein Wechsel ohne erhebliche Beeinträchtigung der Daten, digitalen Assets oder Dienstarchitektur nicht möglich ist, sofern relevant;
- spezifische Dienste, für die die Verpflichtungen zur Umstellung und Kündigung nicht gelten, sofern zutreffend;
- eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerte, die übertragen werden können, einschließlich mindestens aller exportierbaren Daten;
- eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten, die für das interne Funktionieren des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters spezifisch sind und von der Verpflichtung zum Datenexport ausgenommen sind, wenn die Gefahr einer Verletzung der Geschäftsgeheimnisse des Anbieters besteht;
- klare Informationen über bekannte Risiken für die Kontinuität der Bereitstellung der Funktionen oder Dienste des Anbieters.
3.2 Das Online-Register des Anbieters mit Datenstrukturen und -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Daten ist auf der Website des Anbieters verfügbar.
4) Wechsel- und Ausstiegsplan
4.1 Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend "Plan"), der insbesondere Folgendes enthält:
- Einzelheiten zur Wechsel- und Ausstiegshilfe, einschließlich der Portierungsmethoden und -formate sowie der für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Schritte;
- die vom Kunden bzw. vom Anbieter zur Durchführung des Plans benannten Ansprechpartner;
- eine Schätzung der Zeit, die für den Export und die Übertragung der Daten und digitalen Vermögenswerte aus der Umgebung des ursprünglichen Anbieters benötigt wird;
- Einschränkungen und technische Beschränkungen, einschließlich solcher, die sich aus der Speicherung von Daten außerhalb der EU ergeben;
- eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Abfolge von Vorgängen;
- eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Testmethode, falls Tests durchgeführt werden.
4.2 Auf Wunsch des Kunden muss der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal (oder anderen vom Kunden autorisierten Dritten) Informationen zur Erläuterung der relevanten Verfahren zur Verfügung stellen.
4.3 Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich der Anbieter, entweder einen Test zu organisieren oder den Kunden bei seinen Tests zu unterstützen, um zu überprüfen, ob der Plan in der Praxis für exportierbare Daten und digitale Assets funktioniert. Wenn während des Tests Probleme auftreten, werden die Parteien die Ursachen in gutem Glauben analysieren und auf Lösungen hinwirken.
4.4 Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und zumindest auf Wunsch des Kunden zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.
5) Einleitung des Wechselprozesses
5.1 Der Kunde muss dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten eine Wechselmitteilung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass er den Wechsel einleitet. Wenn der Kunde nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermögenswerte übertragen möchte, muss er dies in der Mitteilung angeben.
5.2 In der Wechselmitteilung hat der Kunde mitzuteilen, ob er beabsichtigt:
- zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. In diesem Fall sollte der Kunde die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter machen;
- zu einer lokalen IKT-Infrastruktur des Kunden zu wechseln; oder
- nicht zu wechseln, sondern nur seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen.
5.3 Der Anbieter wird dem Kunden den Erhalt der Wechselmitteilung spätestens innerhalb von 3 Werktagen auf dem gleichen Kommunikationsweg bestätigen, den der Kunde verwendet hat.
6) Übergangsfrist
6.1 Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.
6.2 Wenn der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, verpflichtet er sich:
- den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen;
- eine alternative Übergangsfrist anzugeben, die sieben (7) Monate ab dem Datum der Kündigungsmitteilung des Kunden nicht überschreiten darf; und
- eine angemessene Begründung für die technische Unmöglichkeit anzugeben.
Der Kunde hat den Erhalt dieser Verlängerungsmitteilung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
6.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessener erachtet, jedoch nicht länger als 3 Monate. Bei komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine längere Frist vereinbaren, höchstens jedoch 12 Monate. Der Kunde muss den Anbieter bis zum Ende der ursprünglichen Übergangsfrist schriftlich oder in Textform über seine Absicht informieren und die alternative Übergangsfrist angeben. Der Anbieter wird den Erhalt einer solchen Verlängerungsmitteilung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich oder in Textform bestätigen.
7) Pflichten des Anbieters während des Wechselprozesses
Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden und vom Kunden beauftragte Dritte ab Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses in angemessener Weise zu unterstützen, damit der Kunde innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist wechseln kann. Zu diesem Zweck muss der Anbieter insbesondere:
- Fähigkeiten, angemessene Informationen (einschließlich der für die Durchführung des Wechsels erforderlichen Unterlagen) und technische Unterstützung zur Verfügung stellen. Wenn Probleme festgestellt werden, werden der Anbieter und der Kunde nach Treu und Glauben die Ursachen analysieren und auf Lösungen hinwirken;
- mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Funktionen oder Dienstleistungen weiterhin zu erbringen;
- während des gesamten Wechselprozesses ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten, insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung.
8) Obliegenheiten des Kunden
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu erreichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Import und die Implementierung von Daten und digitalen Vermögensgütern in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters.
8.2 Der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte, einschließlich des Zielanbieters, verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den vom Anbieter im Wechselprozess bereitgestellten Materialien zu achten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Dritten oder dem Zielanbieter nur insoweit Zugang zu diesen Materialien zu gewähren und gegebenenfalls Unterlizenzen für deren Nutzung zu erteilen, als dies für die Durchführung des Wechselprozesses bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfrist, einschließlich der alternativen Übergangsfrist, erforderlich ist, und dabei die Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie die vom Anbieter gewährten Rechte am geistigen Eigentum zu achten.
9) Wiederherstellung und Löschung von Daten
9.1 Der Kunde kann seine Daten während der vereinbarten Frist für den Datenabruf abrufen oder löschen. Die Frist für den Datenabruf beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen geboten ist.
9.2 Nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Abruf und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen, die vom Kunden generiert wurden oder die in direktem Zusammenhang mit dem Kunden stehen, und dem Kunden zu bestätigen, dass er dies getan hat. Dies gilt nicht für exportierbare Daten, die der Anbieter nach zwingendem EU-Recht oder dem Recht der EU-Mitgliedstaaten aufbewahren muss, sofern der Anbieter dem Kunden mitteilt, welche exportierbaren Daten er wie lange und aus welchen Gründen aufbewahrt.
10) Vergütung für den Wechselprozess und Ausstiegsentgelte
Der Anbieter berechnet keine zusätzliche Vergütung für den Wechselprozess.
11) Beendigung des Wechselprozesses
11.1 Sobald der Kunde dem Anbieter mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages informieren. Teilt der Kunde dem Anbieter den erfolgreichen Wechsel oder das Fehlen eines solchen nicht mit, obwohl der Anbieter berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Wechsel durch den Kunden erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Anbieter vom Kunden eine Bestätigung darüber fordern, dass der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde. Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dieser Aufforderung, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war, und der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.
11.2 Wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen möchte, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden am Ende der vereinbarten Kündigungsfrist über die Beendigung des Vertrags zu informieren.
12) Vertragsbeendigung
12.1 Der Vertrag gilt als zwischen den Parteien beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:
- mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses;
- nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln möchte, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Beendigung des Dienstes löschen möchte.
12.2 Wenn der Vertrag oder die AGB des Anbieters Klauseln über die Beendigung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder damit zusammenhängender Fälle enthält/enthalten, wie z.B. die folgenden:
- eine Vertragspartei beantragt einen Zahlungsaufschub oder eine Zahlungseinstellung oder eine Vertragspartei wurde für insolvent erklärt;
- eine Vertragspartei ist immer noch nicht rechtzeitig einer wesentlichen oder sonstigen Verpflichtung aus dem Vertrag nachgekommen, die (entweder vertraglich oder gesetzlich) zu einer Beendigung des Vertrages führt oder führen könnte;
- eine Partei hat von einer Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der Verfügungsbefugnis erfahren, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung der Vereinbarung führt oder führen könnte;
- die Vereinbarung wird aufgrund eines Verstoßes gegen oder einer Änderung des anwendbaren zwingenden Rechts für nichtig erklärt, oder;
- ähnliche oder identische Situationen oder andere Situationen, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung der Vereinbarung führen oder führen könnte,
werden die Vereinbarung zusammen mit den vereinbarten Dienstleistungen und Funktionen nicht beendet oder laufen aus, bevor eines der Ereignisse gemäß vorstehender Ziffer eindeutig eingetreten ist. Dies hat keine Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei gegen die andere Partei zustehen.
Der Kunde kann mit dem Anbieter Erfolgskriterien für den Wechsel sowie Meilensteine für den Wechsel vereinbaren und den Stand ihrer Erreichung während des Wechselprozesses melden. In jedem Fall muss der Kunde den Anbieter über den erfolgreichen Wechsel informieren.
12.3 Wenn der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Wechselprozess zu verbessern und einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, eine rechtzeitige Datenübertragung zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten. Dabei hat der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch bei der Ermittlung der Gründe für den erfolglosen Wechsel zu unterstützen und ihm mitzuteilen, wie die festgestellten Hindernisse beseitigt oder umgangen werden können.
- Der Kunde wird nach eigenem Ermessen den Zielanbieter in seinem Namen einschalten.
- Unbeschadet anderer Rechtsmittel, die nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, wird die Vereinbarung nicht gekündigt oder erlischt vor dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses oder vor einer entsprechenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder eines von den Parteien gewählten und vereinbarten Forums.
- Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Klauseln und anderen Vereinbarungen über die Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien haben diese Klauseln Vorrang.
12.4 Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn:
- die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist,
- die Übergangsfrist nach Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hat,
- die Datenabruffrist nach Ablauf der Übergangsfrist begonnen hat und
- die Datenlöschung nach Ablauf der Datenabruffrist oder nach Ablauf einer alternativ vereinbarten Frist nach erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses erfolgreich abgeschlossen wurde.
12.5 Wenn der Kunde am Ende der Übergangsfrist beschließt, nicht alle seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte am Ende der vereinbarten Datenabruffrist zu löschen und sicherstellen möchte, dass sie für eine bestimmte zusätzliche Zeit mit eingeschränkter Funktionalität zur Verfügung stehen, oder wenn der Kunde und der Anbieter vereinbart haben, den Vertrag ohne die Erbringung bestimmter Dienste aufrechtzuerhalten, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich anordnet, kann dies erst erfolgen, nachdem:
- die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist,
- die Übergangsfrist abgelaufen ist, und
- ein alternativer Zeitraum für den Datenabruf und andere Bedingungen für den Dienst mit eingeschränkter Funktionalität oder die Aufrechterhaltung des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart wurden (insbesondere die Erlaubnis für den Anbieter, die Daten nach dem alternativen Zeitraum für den Datenabruf zu löschen und/oder die Festlegung der Vergütung für diesen zusätzlichen Zeitraum).
Wenn die alternative Datenabruffrist und andere Bedingungen für den Dienst während dieser Zeit vom Anbieter vorgeschlagen werden, darf der Vertrag nicht beendet werden oder auslaufen, bevor der Kunde nach eigenem Ermessen die Löschung akzeptiert und eindeutig bestätigt hat, dass der Vertrag beendet ist.
12.6 Das Recht der Vertragsparteien, die Vertragsbeziehung bei einem unbefristeten Vertrag durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, bleibt unberührt, sofern der Kündigungsgrund weder in einem Anbieterwechsel noch – aufseiten des Kunden – in einer Absicht zur Löschung von Daten liegt.
12.7 Wenn der Vertrag ausdrücklich für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde und das Ablaufdatum erreicht wird, bevor der Wechselprozess abgeschlossen ist, und der Kunde nicht die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte beantragt hat,
- beginnt die Übergangsfrist mit dem Ablaufdatum des Vertrages und der Anbieter leistet angemessene Unterstützung beim Wechsel;
- gelten die vorstehenden Regelungen zu einem erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses entsprechend.
